Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Alpinschule Garmisch für Pauschalreisen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Geschäftsbeziehung für alle Pauschalreisen zwischen der Alpinschule Garmisch - nachfolgend Reiseveranstalter genannt - und dem Vertragspartner - nachfolgend Reiseteilnehmer bzw. Reisender genannt. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Ob ein Angebot als Kurs bzw. Führung oder als Pauschalreise klassifiziert ist, können Sie vor Vertragsabschluss jeder Kursausschreibung entnehmen.
(2) Für alle Pauschalreisen gelten ausschließlich diese AGB.
§2 Reisevertragspartner
Reisende sind Vertragspartner des Reiseveranstalters. Bei Buchungen für mehrere Reiseteilnehmer (Gruppenbuchungen, /Sammelanmeldungen) zählt: Reisender ist, wer eine Reise für sich selbst und offensichtlich für seine Familienangehörigen bucht. Bei allen weiteren Gruppen-/Sammelanmeldungen ist jeder Reiseteilnehmer zugleich Reisender. Dessen ungeachtet haftet der Buchende/Anmeldende für den kompletten Reisepreis, wenn er eine entsprechende individuelle Verpflichtung durch explizite und individuelle Erklärung übernommen hat.
§3 Reisevertragsinhalt
Vertragsinhalt sind, die dem Reisenden bei der Buchung vorliegenden, Reisebeschreibungen und vorertraglichen Reiseinformationen der Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG gem. Art. 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5, 7 EGBGB. Die vom Reiseveranstalter existenten vorvertraglichen Informationen über ausschlaggebenden Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art.250 §3Nrn.1,3 bis 5 und 7 EGBGB) sind Bestandteil des Pauschalreisevertrages. Nur mit schriftlicher Zustimmung beider Vertragspartner können Änderungen veranlasst werden. Vertragsbestandteil sind nicht weitere vorvertragliche Reiseinformationen über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands, mitsamt der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB), Hinweise auf und Reiseversicherungen (Art. 250 § 3 Nr. 8 EGBGB).
§4 Abschluss
Grundlage des Angebots sind von Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG aufgeführten Reiseausschreibung und ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise. Die Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Vertragsabschluss erhält der Reisende durch E-Mail die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Die Reiseannahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen.
§5 Bezahlung
Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird bis spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn fällig. Mit der Bezahlung erhält der Reisende einen Reisesicherungsschein. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen frühere Fälligkeiten ergeben. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten zu belasten.
§6 Leistungsänderungen vor Beginn der Reise
Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG behält sich Änderungen vom Angebot vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Der Veranstalter darf eine konkrete Änderung des Reisepreises nur um bis zu 8 % erhöhen. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund (z.B. durch E-Mail) klar und verständlich zu informieren. Bei erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung, die Inhalt des Reisevertrags ist, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist die Änderungen anzunehmen, oder vom Reisevertrag zurückzutreten.
§7 Reiserücktritt des Kunden
Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder in Textform (E-Mail) gegenüber der Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG erfolgen. Beim Rücktritt, oder Nichtantritt, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigungspauschale richtet sich nach dem Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn. Entschädigungspauschale bei Reisen im Alpenraum:
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises.
- 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.
- ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises.
- ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 100% des Veranstaltungspreises.
Die Rückerstattung des Reisepreises leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
§8 Umbuchungen
Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags/Umbuchung. Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG kann, wenn möglich und zulässig, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.
§9 Rücktritt wegen nicht erreichen der Mindestteilnehmeranzahl
Der Veranstalter kann bei nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmeranzahl vom Vertrag zurücktreten. Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG hat den Rücktritt fristgerecht, bei Reisen bis 6 Tage spätestens 7 Tage vor Reisebeginn, bei Reisen bis 2 Tage spätestens 2 Tage vor Reisebeginn zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, werden die Reisenden von Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG informiert. Sollte die Reise auf Grund nichterreichter Mindestteilnehmeranzahl nicht stattfinden, wird der volle Reisebeitrag erstattet, weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
§10 Mitwirkungspflicht des Reisenden
Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende nicht über die körperlichen Voraussetzungen und das für die jeweilige Reise erforderliche persönliche Können verfügt, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu. Der Reisende verpflichtet sich, dem Veranstalter bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen, Behinderungen, Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft wahrheitsgemäß bekannt zu geben. Bei ernsthaften Erkrankungen kann eine ärztliche Bescheinigung vom Veranstalter verlangt werden.
Der Reisende hat den Veranstalter zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht vor Reiseantritt erhält. Reisegepäckbeschädigung, -verlust und -verspätung muss bei dem zuständigen Frachtführer/Transporteur unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden. Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG übernimmt für durchgeführte Gepäcktransporte und deren Lagerung im Rahmen von Reisen keine Haftung.
§11 Haftungsbeschränkung
Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG beschränkt ihre vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt sind, auf den dreifachen Reisepreis. Die deliktische Haftung der Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG für Schäden die nicht Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist ebenfalls auf den dreifachen Reisepreis je Kunde und Reise beschränkt. Mögliche Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h Abs. 2 BGB finden Anwendung.
§12 Verjährung
Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber der Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
§13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG informiert den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes mitsamt der ungefähren Fristen für die Erlangung von notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist allein der Reisende verantwortlich.
§14 Streitbeteiligung
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit. Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§15 Datenschutz
Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG erhebt von Reisenden bei einer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und - soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist - an Dritte übermittelt.
§16 Versicherungen
Sämtliche Reisen sind durch eine Haftpflichtversicherung der Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG versichert. Jedem Reisenden wird eine Reiserücktrittskostenversicherung, Auslandskrankenversicherung sowie Reiseunfallversicherung mit Reiserückholversicherung empfohlen.
§17 Gerichtsstand
Der abgeschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht.
§18 Besondere Regelungen alpine Gefahren/Risikobeschreibung
Die Reisen der Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG erfordern ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Reisenden. Bei Reisen in den Bergen (Bergsteigen) besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG kann keine absolute Sicherheit garantieren. Objektive alpine Gefahren (Steinschlag, Eisschlag, Blitzschlag, Wetterstürze, Lawinen, Wechtenbruch, usw.) können von unseren erfahrenen und bestens qualifizierten Führerpersonal nicht ausgeschlossen werden. Aus Fürsorgepflichten kann der staatlich geprüfte Berg- und Skiführer oder anderweitig qualifizierte Reiseleiter die geplante Reise abändern oder abbrechen, wenn technische und oder konditionelle Fähigkeiten von Reisenden nicht ausreichen. Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co.KG empfiehlt den Reisenden, sich ausführlich mit den möglichen Anforderungen, Gefahren und Bedingungen der Reise auseinander zu setzen.