Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Alpinschule Garmisch

Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG, Bahnhofstraße 4, 82467 Garmisch-Partenkirchen bietet Kurse, Führungen und Reisen an.

Die allgemeinen Teilnahmebedingungen, nachfolgend aufgeführt in Teil I, gelten für Kurse und Führungen, die keine Pauschalreisen sind.

Die Reisebedingungen, nachfolgend aufgeführt in Teil II, gelten ausschließlich für die angebotenen Pauschalreisen.

Der Dienstleister weist ausdrücklich in jedem Angebot vor der Buchung darauf hin, ob es sich um eine Pauschalreise oder eine Dienstleistung handelt.

 

Teil I: AGB für Kurse und Führungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Geschäftsbeziehung für alle Kurse und Führungen zwischen der Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG und dem Vertragspartner - nachfolgend "Kunde" genannt. Ob ein Angebot als Kurs bzw. Führung oder als Pauschalreise klassifiziert ist, können Sie vor Vertragsabschluss jeder Kursausschreibung entnehmen.

(2) Für alle Kurse und Führungen gelten ausschließlich diese AGB.

§ 2 Teilnahmeberechtigte/ Schlechtwetterregelung

(1) Zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist grundsätzlich jeder berechtigt, der gesund ist und den speziellen Anforderungen an die jeweilige Veranstaltung genügt.

(2) Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG bzw. deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung Kunden auszuschließen, die den unter Absatz 1 genannten Anforderungen nicht entsprechen. Eine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

(3) Wetter- oder witterungsbedingte Veranstaltungsabsagen unterliegen der ausschließlichen Entscheidung der Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG. In diesem Falle erhält der Kunde einen Gutschein, der ihn berechtigt innerhalb von zwei Jahren eine gleichwertige Veranstaltung nach seiner Wahl zu besuchen.

§ 3 Angebot, Vertragsabschluss, Leihausrüstung und Leistungsumfang

(1) Das Angebot der Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG ist freibleibend.

(2) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch die Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG und mit dem dort bezeichneten Leistungsumfang zustande.

(3) Leihausrüstung, die vom Veranstalter ausgeliehen wird und nachweislich beschädigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird ist in vollem Umfang zu ersetzen. Ob dies im Rahmen einer Veranstaltung erfolgt oder nicht ist unerheblich.

(4) Alle Veranstaltungen werden von der Alpinschule Garmisch gewissenhaft, präzise und sorgfältig vorbereitet. Ein darüber hinausgehender Erfolg, gleich welcher Art, insbesondere ein Gipfelerfolg oder andere subjektive Vorstellungen, die der Kunde mit der Veranstaltung verbindet, ist ausdrücklich nicht geschuldet.

(5) Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind die beschriebenen Kurse und Reisen als Vorschläge zu betrachten. Der jeweilige Bergführer ist vor Ort zu Programmänderungen berechtigt, sobald die Witterungsbedingungen, Lawinengefahr, mangelnde Kondition oder andere sicherheitsrelevante Aspekte dazu Anlaß geben. Die endgültige Entscheidung trifft der Bergführer.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten für die Leistungen die in der jeweils aktuellen Preisliste bzw. auf der Homepage aufgeführten Preise.

(2) Nach Vertragsabschluss wird der Reisepreis binnen 4 Wochen zur Zahlung fällig.

§ 5 Mindestteilnehmerzahl

(1) Kurse und Führungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, es sei denn, dass sich aus der jeweiligen Ausschreibung etwas anderes ergibt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Bei Tagesveranstaltungen, Tageskursen und Tagesführungen kann der Veranstalter einen Rücktritt bis spätestens zum 3. Tag vor der eigentlichen Veranstaltung dem Kunden erklären.

(2) Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde alle geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z. B. für Impfungen, Visa, Hotelkosten oder Bahntickets können nicht übernommen werden.

§ 6 Rücktritt

(1) Der Kunde kann von dem Vertrag vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt ist in Schriftform zu erklären und wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam.

(2) Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden dem Kunden nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:

·         bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises.

·         29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.

·         Ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises.

·         Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 100% des Veranstaltungspreises.

§ 7 Haftungsausschluss

(1) Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.

(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 7, die Haftung für Unmöglichkeit nach § 8.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 8 Verzugshaftung

(1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

(2) Der Veranstalter haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Veranstalters für den Schadensersatz neben der Leistung auf 15 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 25 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer dem Veranstalter etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 9 Unmöglichkeitshaftung

(1) Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 15 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

(2) Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Gutscheine

(1) Sämtliche für die Alpinschule Garmisch ausgestellten Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Regelung und verfallen in der Regel nach einem Zeitraum von 3 Jahren.

§ 11 Versicherungen

(1) Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Reiserücktritts-, Haftpflicht-, Unfall- so wie Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Selbstverständlich sind alle unsere Bergführer, Bergwanderführer und sonstige Gehilfen haftpflichtversichert.

§12 Rechte an Fotos und Videos

(1)  Fotos und Filme, die entweder von unseren Bergführern oder von anderen Teilnehmern während der Veranstaltung gemacht werden, werden zum Downloaden auf unserer Homepage bereit gestellt. Diese Fotos und Filme können auch auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht werden. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, muss dies nach Ende der Veranstaltung schriftlich - gerne auch per Mail - an den Veranstalter mittgeteilt werden. Wenn keine Mitteilung erfolgt, geht der Veranstalter davon aus, dass Sie mit der Bereitstellung und der Veröffentlichung einverstanden sind.

§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Der Kunde kann nur mit einer solchen Forderung aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 14 Schriftform

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung oder vom Veranstalter besonders Bevollmächtigte. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung des Veranstalters bestätigt werden.

(2) Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

§ 15 Gerichtsstand/ Anwendbares Recht

(1) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG.

(2) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

Teil II: AGB für Pauschalreisen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Geschäftsbeziehung für alle Pauschalreisen zwischen der Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG - nachfolgend Reiseveranstalter genannt - und dem Vertragspartner - nachfolgend Reiseteilnehmer bzw. Reisender genannt. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Ob ein Angebot als Kurs bzw. Führung oder als Pauschalreise klassifiziert ist, können Sie vor Vertragsabschluss jeder Kursausschreibung entnehmen.

(2) Für alle Pauschalreisen gelten ausschließlich diese AGB.

§2 Reisevertragspartner

Reisende sind Vertragspartner des Reiseveranstalters. Bei Buchungen für mehrere Reiseteilnehmer (Gruppenbuchungen, /Sammelanmeldungen) zählt: Reisender ist, wer eine Reise für sich selbst und offensichtlich für seine Familienangehörigen bucht. Bei allen weiteren  Gruppen-/Sammelanmeldungen ist jeder Reiseteilnehmer zugleich Reisender. Dessen ungeachtet haftet der Buchende/Anmeldende für den kompletten Reisepreis, wenn er eine entsprechende individuelle Verpflichtung durch explizite und individuelle Erklärung übernommen hat.

§3 Reisevertragsinhalt

Vertragsinhalt sind, die dem Reisenden bei der Buchung vorliegenden, Reisebeschreibungen und vorertraglichen Reiseinformationen der Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG gem. Art. 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5, 7 EGBGB. Die vom Reiseveranstalter existenten vorvertraglichen Informationen über ausschlaggebenden Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art.250 §3Nrn.1,3 bis 5 und 7 EGBGB) sind Bestandteil des Pauschalreisevertrages. Nur mit schriftlicher Zustimmung beider Vertragspartner können Änderungen veranlasst werden. Vertragsbestandteil sind nicht weitere vorvertragliche Reiseinformationen über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands, mitsamt der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB), Hinweise auf und Reiseversicherungen (Art. 250 § 3 Nr. 8 EGBGB).

§4 Abschluss

Grundlage des Angebots sind von Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG aufgeführten Reiseausschreibung und ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise. Die Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Vertragsabschluss erhält der Reisende durch E-Mail die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Die Reiseannahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen.

§5 Bezahlung

Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Mit der Bezahlung erhält der Reisende einen Reisesicherungsschein. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen frühere Fälligkeiten ergeben. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten zu belasten.

§6 Leistungsänderungen vor Beginn der Reise

Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG behält sich Änderungen vom Angebot vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Der Veranstalter darf eine konkrete Änderung des Reisepreises nur um bis zu 8 % erhöhen. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund (z.B. durch E-Mail) klar und verständlich zu informieren. Bei erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung, die Inhalt des Reisevertrags ist, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist die Änderungen anzunehmen, oder vom Reisevertrag zurückzutreten.


§7 Reiserücktritt des Kunden

Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder in Textform (E-Mail) gegenüber der Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG erfolgen. Beim Rücktritt, oder Nichtantritt, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigungspauschale richtet sich nach dem Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn. Entschädigungspauschale bei Reisen im Alpenraum:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des vereinbarten Reisepreises.
  • 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Reisepreises.
  • Ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des vereinbarten Reisepreises.
  • Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 100% des vereinbarten Reisepreises.

Die Rückerstattung des Reisepreises leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.

§8 Umbuchungen

Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags/Umbuchung. Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG kann, wenn möglich und zulässig, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.

§9 Rücktritt wegen nicht erreichen der Mindestteilnehmeranzahl

Der Veranstalter kann bei nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmeranzahl vom Vertrag zurücktreten. Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG hat den Rücktritt fristgerecht, bei Reisen bis 6 Tage spätestens 7 Tage vor Reisebeginn, bei Reisen bis 2 Tage spätestens 2 Tage vor Reisebeginn zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, werden die Reisenden von Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG informiert. Sollte die Reise auf Grund nichterreichter Mindestteilnehmeranzahl nicht stattfinden, wird der volle Reisebeitrag erstattet, weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

§10 Mitwirkungspflicht des Reisenden

Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende nicht über die körperlichen Voraussetzungen und das für die jeweilige Reise erforderliche persönliche Können verfügt, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu. Der Reisende verpflichtet sich, dem Veranstalter bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen, Behinderungen, Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft wahrheitsgemäß bekannt zu geben. Bei ernsthaften Erkrankungen kann eine ärztliche Bescheinigung vom Veranstalter  verlangt werden.
Der Reisende hat den Veranstalter zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht vor Reiseantritt erhält. Reisegepäckbeschädigung, -verlust und -verspätung muss bei dem zuständigen Frachtführer/Transporteur unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden. Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG übernimmt für durchgeführte Gepäcktransporte und deren Lagerung im Rahmen von Reisen keine Haftung.  

§11 Haftungsbeschränkung

Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG beschränkt ihre vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt sind, auf den dreifachen Reisepreis. Die deliktische Haftung der Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG für Schäden die nicht Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist ebenfalls auf den dreifachen Reisepreis je Kunde und Reise beschränkt. Mögliche Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h Abs. 2 BGB finden Anwendung.

§12 Verjährung
Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber der Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

§13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG informiert den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes mitsamt der ungefähren Fristen für die Erlangung von notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist allein der Reisende verantwortlich.

§14 Streitbeteiligung

Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit. Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§15 Datenschutz

Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG erhebt von Reisenden bei einer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und - soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist - an Dritte übermittelt.

§16 Versicherungen

Sämtliche Reisen sind durch eine Haftpflichtversicherung der Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG versichert. Jedem Reisenden wird eine Reiserücktrittskostenversicherung, Auslandskrankenversicherung sowie Reiseunfallversicherung mit Reiserückholversicherung empfohlen.

§17 Gerichtsstand

Der abgeschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht.

§18 Besondere Regelungen alpine Gefahren/Risikobeschreibung

Die Reisen der Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG erfordern ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Reisenden. Bei Reisen in den Bergen (Bergsteigen) besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Alpinschule Garmisch GbR kann keine absolute Sicherheit garantieren. Objektive alpine Gefahren (Steinschlag, Eisschlag, Blitzschlag, Wetterstürze, Lawinen, Wechtenbruch, usw.) können von unseren erfahrenen und bestens qualifizierten Führerpersonal nicht ausgeschlossen werden. Aus Fürsorgepflichten kann der staatlich geprüfte Berg- und Skiführer oder anderweitig qualifizierte Reiseleiter die geplante Reise abändern oder abbrechen, wenn technische und oder konditionelle Fähigkeiten von Reisenden nicht ausreichen. Die Alpinschule Garmisch GmbH & Co KG empfiehlt den Reisenden, sich ausführlich mit den möglichen Anforderungen, Gefahren und Bedingungen der Reise auseinander zu setzen.